Friedhofsfragen
In letzter Zeit sind häufiger Fragen zu den Grabstellen auf dem Lengder Friedhof gestellt worden. Zur Klärung hat sich der Kirchenvorstand bemüht, in nachfolgender Liste diese Unklarheiten zu beseitigen. Wir hoffen, dass es gut verständlich ist.
Reihengrabstellen sind Einzelgrabstellen für eine Erdbestattung.
Pflichten der Hinterbliebenen:
Antrag auf Genehmigung des Grabsteines durch den Steinmetz
Pflege der Grabstelle gemäß Friedhofsordnung
Nach Ablauf der Ruhefrist müssen die Grabstelle eingeebnet, der Grabstein mit Fundament und der Abfall vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Pflichten der Kirchengemeinde:
Stellt die Grabstelle zur Verfügung - Gebühren laut der gültigen Friedhofsgebührenordnung werden in Rechnung gestellt
Nach Einebnung der Grabstelle durch die Hinterbliebenen erfolgt durch die Kirchengemeinde Raseneinsaat an jener Stelle.
Reihenurnenstellen sind Einzelgrabstellen für eine Urnenbestattung.
Pflichten der Hinterbliebenen:
Antrag auf Genehmigung des Grabsteines durch den Steinmetz
Pflege der Grabstelle gemäß Friedhofsordnung
Nach Ablauf der Ruhefrist müssen die Grabstelle eingeebnet, der Grabstein mit Fundament und der Abfall vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Pflichten der Kirchengemeinde:
Stellt die Grabstelle zur Verfügung - Gebühren laut der gültigen Friedhofsgebührenordnung werden in Rechnung gestellt
Nach Einebnung der Grabstelle durch die Hinterbliebenen erfolgt durch die Kirchengemeinde Raseneinsaat an jener Stelle.
Wahlgrabstellen sind Doppel- oder Mehrfachgrabstellen für Erdbestattungen, Reihengräber auf denen später noch eine Urne beigesetzt werden kann oder Reihenurnenstellen auf denen noch eine zweite Urne beigesetzt werden kann.
Pflichten der Hinterbliebenen:
Antrag auf Genehmigung des Grabsteines durch den Steinmetz
Pflege der Grabstelle gemäß Friedhofsordnung
Nach Ablauf der Ruhefrist müssen die Grabstelle eingeebnet, der Grabstein mit Fundament und der Abfall vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Pflichten der Kirchengemeinde:
Stellt die Grabstelle zur Verfügung - Gebühren laut der gültigen Friedhofsgebührenordnung werden in Rechnung gestellt
Nach Einebnung der Grabstelle durch die Hinterbliebenen erfolgt durch die Kirchengemeinde Raseneinsaat an jener Stelle.
Rasenurnenstellen sind Urnenbeisetzungen unter einer geschlossenen Rasendecke mit Namensschild am Gedenkstein
Ab 1.7.2011 gibt es auch Wahlrasengrabstellen. Das sind mehrere nebeneinanderliegende Familienstellen mit je einer Grabplatte pro Stelle. Dort dürfen jedoch keine zusätzlichen Urnen beigestellt werden.
Pflichten der Hinterbliebenen:
Gebinde und Sträuße dürfen nur an der dafür vorgesehenen Gedenkstelle abgelegt werden und müssen später auch wieder entsorget werden.
Pflichten der Kirchengemeinde:
Stellt die Grabstelle zur Verfügung - Gebühren laut der gültigen Friedhofsgebührenordnung werden in Rechnung gestellt
Namensplatte wird bestellt und am Gedenkstein angebracht
Rasengrabstellen sind Erdbestattungen unter einer geschlossenen Rasendecke mit einer Grabplatte darauf.
Pflichten der Hinterbliebenen:
Solange der Erdhügel vorhanden ist und noch kein Rasen eingesät ist, dürfen Kränze, Blumen und Grabgestecke auf der Grabstätte abgelegt werden. Wer möchte, kann sie auch selbst abräumen, ansonsten erledigt das die Fa. Kirstein beim Abtragen des Erdhügels nach ca. 6-9 Monaten.
Später darf Blumenschmuck nur noch auf der Pflasterung am Gedenkstein hinterlegt werden; dort müssen sie auch von den Hinterbliebenen entsorgt werden.
Pflichten der Kirchengemeinde:
Stellt die Grabstelle zur Verfügung - Gebühren laut der gültigen Friedhofsgebührenordnung werden in Rechnung gestellt
In den ersten Monaten übernimmt die Fa. Kirstein das Auffüllen mit Erde, falls die Grabstelle einfällt, anschließend wird das zur Aufgabe der Kirchengemeinde, die das im Zuge der Friedhofseinsätze im Mai und November erledigen wird.
Nach ca. 6-9 Monaten wird die Grabplatte bestellt und eingelassen (witterungsabhängig).
Die Friedhofsordnung sowie die Friedhofsgebührenordnung können während der Öffnungszeiten, dienstags von 10 bis 12 Uhr, im Pfarrbüro eingesehen werden.
Der Kirchenvorstand
Ordnung auf dem Friedhof
Wir bitten höflichst um Beachtung, dass auf den Gehwegplatten zwischen den Urnenreihenstellen keine Schalen und Töpfe abgestellt werden dürfen, damit niemand darüber stolpern kann.
Susanne Hartmann